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Mitgliedschaft beim Kavallerieverein Hinterthurgau KVHTG

Mitgliederbestand

Der KV Hinterthurgau besteht aus rund 80 aktiven und 80 passiven Reitern und Reiterinnen, sowie 40 Ehren- und Freimitgliedern.

 

Aktivmitgliedschaft

Aktive Mitglieder sind ein wichtiger Bestandteil eines Vereins.

Neben Springreiten und Dressur werden diverse Aktivtäten rund um Fahrsport, Freizeit und Geselligkeit durchgeführt.

Ein Neumitglied absolviert ein Probejahr, dabei muss im Minimum an 50% der Vereinsaktivitäten teilgenommen werden.

Nach erfolgreich bestandenem Probejahr wird das provisorische (Neu-)Mitglied durch die Generalversammlung in den Verein aufgenommen.

 

Passivmitglieder

Passivmitglieder sind Freunde und Gönner des Pferdesports, welche sich ohne Verpflichtungen am Vereinsgeschehen beteiligen können. Passivmitglieder haben kein Stimmrecht. Ein Passivmitglied behält jedoch das Stimmrecht, wenn es während 5 Jahren Aktivmitglied war. Passivmitglieder bezahlen den durch die GV festgelegten Passivmitglieder-Beitrag.

 

Juniorenmitglieder

Als Junioren können Jugendliche ab 8. bis zum 18. Altersjahr aufgenommen werden. Mit dem Antrag zur Aufnahme als Junior haben die Eltern schriftlich zu bescheinigen, dass ihr Kind über den üblichen Versicherungsschutz (Unfall/Haftpflicht) verfügt. Der Verein bzw. die Aufsichtsperson lehnen jede Haftung ab.

Grundsätzlich bilden die Junioren innerhalb des Vereins eine eigene Sektion mit einem eigenen Tätigkeitsprogramm, das Ausbildung, Ausritte, Prüfungen, Jahreswertung usw. beinhalten kann. Ein Mitglied der Junioren darf auch an Anlässen der Aktiven teilnehmen, sofern diese im Jahresprogramm so ausgeschrieben sind und der Junior über die entsprechenden reiterlichen Fähigkeiten verfügt.

Juniorenmitglieder haben kein Stimmrecht und bezahlen den von der GV festgelegten Junioren-Mitgliederbeitrag. Ein Juniorenmitglied ist verpflichtet, seinen Möglichkeiten und Fähigkeiten entsprechend bei Vereinsanlässen usw. mitzuarbeiten.

Will ein Juniorenmitglied nach Vollendung des 16. spätestens nach Vollendung des 18. Altersjahres Aktivmitglied werden, kann der Vorstand über einen direkten Übertritt zu den Aktiven entscheiden. Andernfalls gelten die Aufnahmebedingungen gemäss Punkt 5 der Statuten.

 

Mitgliedschaftsantrag / Adressänderung



Meine Interessen

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Ich habe

 

 

 

Bei Junioren wird zusätzlich der Name der Eltern, bzw. des gesetzlichen Vertreters benötigt.



 

 

 

Fragen? Unklarheiten?

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an:

Karin Hüttenmoser

Aktuarin

Karin Hüttenmoser
Bühlstrasse 59
8370 Sirnach

Mobile +41 79 365 71 60
Tel. P. +41 71 966 75 22
karin.huettenmoser[at]kv-hinterthurgau.ch